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Straffälligen- u. Bewährungshilfe

Konflikt- und Schlichtungsberatung -
Schlichtungsstelle Täter-Opfer-Ausgleich

Adresse: Tannenweg 17, 39638 Gardelegen
Tel. (03907) 80 18-42
Fax: (03907) 80 18-28

Ansprechpartnerin: Petra Fraaß

Die Schlichtungsstelle Täter-Opfer-Ausgleich wird aus Mitteln der Europäischen Union und des Altmarkkreises Salzwedel
finanziert.

Voraussetzungen für einen Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)

- Für das Angebot zu einem TOA gibt es keine Altersbegrenzung.
- Der Täter/Die Täterin gibt im Gespräch mit der Konfliktberaterin die ihm / ihr vorgeworfene Tat zu und ist bereit, die
  Verantwortung dafür zu übernehmen.
- Ferner muss er / sie bereit sein, sich mit der Tat und dem / der Geschädigten auseinanderzusetzen sowie ggf. den
  Schaden im Wesentlichen gutzumachen.
- Betroffen sein muss ein persönlich geschädigtes Opfer oder eine Institution, mit der ein Ausgleich sinnvoll erscheint.
- Täter und Opfer müssen dem Ausgleichsverfahren zustimmen. Die Teilnahme basiert auf Freiwilligkeit.

Informationen

- Die Konfliktberaterin arbeitet für Opfer und Täter kostenlos.
- Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr oder nach Vereinbarung.
- Sie finden die Schlichtungsstelle in der Geschäftsstelle des JFZ Gardelegen e. V. (Eingang zum LIW-Saal).
 

Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktregelung

Häufig beruhen Straftaten auf bereits bestehenden Konflikten zwischen den Beteiligten oder sie hinterlassen einen
Konflikt zwischen Täter und Opfer.
Entstanden sind nicht nur materielle Schäden, sondern auch psychische Belastungen, die einer Regelung bedürfen.
Weder ein Strafverfahren noch die Bestrafung des Täters können diese Probleme lösen.
Die Grundidee des Täter-Opfer-Ausgleichs ist, einen Konflikt im Zusammenhang mit einer Straftat unter Einbeziehung
der unmittelbar Betroffenen zu lösen. Dabei sollen die Konfliktfolgen mit Unterstützung einer Konfliktberaterin
bearbeitet und einer Regelung zugeführt werden.

Ein Täter-Opfer-Ausgleich ist zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich.
Die Konfliktbeteiligten können sich direkt an die Fachstelle wenden.
Den Zeitpunkt bestimmen sie selbst.
 

Chancen

Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet Chancen für beide Seiten:

Das Opfer kann
- seine verletzten Gefühle und seine Ängste zum Ausdruck bringen
- seine Vorstellungen und Wünsche zur Lösung des Konfliktes äußern
- Informationen über die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüche erhalten
- gegebenenfalls direkt und unbürokratisch Schadenswiedergutmachung erhalten
- dadurch ein zeit- und kostenaufwendiges Zivilgerichtsverfahren vermeiden.

Der Täter kann
- die Hintergründe für sein Verhalten schildern und die Verantwortung dafür übernehmen
- zeigen, dass er die Gefühle des Opfers ernst nimmt, und sich für sein Verhalten entschuldigen
- den entstandenen Schaden nach seinen Möglichkeiten wiedergutmachen
- dadurch eine zusätzliche gerichtliche Bestrafung vermeiden bzw. Strafmilderung erwarten.

Opfer und Täter haben die Chance, mit Unterstützung einer Konfliktberaterin einen evtl. schon lange bestehenden
Konflikt aufzuarbeiten und zu schlichten, gegenseitige Vorurteile sowie Ängste einerseits und Schuldgefühle anderer-
seits abzubauen und dadurch unnötigen Rechtsstreit zu vermeiden.

Ablauf

Eine Straftat wurde begangen:

Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Gerichtshilfe, Bewährungshilfe oder die Betroffenen selbst, ggf. auch über die Rechtsanwälte, regen einen Täter-Opfer-Ausgleich an.

Täter und Opfer erklären sich nach eingehender Information und eigener Abwägung freiwillig bereit, einen Ausgleich zu ersuchen. Mit Unterstützung einer Konfliktberaterin werden die entstandenen Konflikte aufgearbeitet und ggf. eine Wiedergutmachung ausgehandelt.

Die Konfliktberaterin kontrolliert die getroffenen Absprachen auf ihre Einhaltung hin.

Staatsanwaltschaft, Gericht und ggf. andere Verfahrensbeteiligte werden über das Ergebnis der Ausgleichsbemühungen informiert.

Es wird angeregt, das Verfahren einzustellen bzw. den Ausgleich im weiteren Verfahren strafmildernd zu berücksichtigen.

 

ZEBRA - Zentrum für Entlassungshilfe, Beratung, Resozialisierung und
Anlaufstelle zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit

Adresse: Tannenweg 17, 39638 Gardelegen
Tel. (03907) 80 18-24
Fax: (03907) 80 18-28

Ansprechpartnerin: Dorothea Schmidt

Die Zentrale Beratungsstelle ZEBRA wird aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt finanziert.

Das Angebot der Zentralen Beratungsstelle richtet sich an:

- Haftentlassene, soweit sie nicht unter Führungsaufsicht stehen,
- Inhaftierte im Rahmen der Entlassungsvorbereitungen,
- von Verurteilung oder Haft bedrohte Menschen und
- Angehörige der zuvor aufgeführten Personenkreise.


Angebote zur Beratung Straffälliger und ihrer Angehörigen

Entsprechend der Rahmenkonzeption des Landesprojektes ZEBRA richtet sich die Arbeit der Zentralen Beratungsstelle auf vielfältige Hilfeangebote sowohl für Gefangene im Rahmen der Haftentlassungshilfe als auch für nicht inhaftierte Straffällige und mit einem besonderen Betreuungsangebot für Angehörige des genannten Klientels.

Eine Beteiligung der Zentralen Beratungsstelle kann nach erfolgter Absprache mit dem Sozialdienst im Justizvollzug im Rahmen langfristiger Vorbereitungsmaßnahmen zur Haftentlassung erfolgen. Als geeignete Maßnahme erscheinen Entlassungstrainingsmaßnahmen im Rahmen sozialer Gruppenarbeit. Unter Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen sind u. a. folgende Unterstützungsleistungen möglich:

- Begleitung von Gefangenen bei Vollzugslockerung zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
- Hilfestellung bei der Erledigung von Behördengängen, Kontakte zu Berufsausbildungseinrichtungen, Wohnungsvermietern,
  Betrieben
- Vorbereitung zur Übernahme der Anschlussbetreuungen  durch unsere Zentrale Bera-tungsstelle.


Für nicht inhaftierte Straffällige gestalten sich die Hilfeangebote vielschichtig, u. a. im Rahmen von:

- Sozialer Gruppenarbeit
- Sozialrechtlicher Beratung
- Psychosozialer Einzelfallhilfe
- Unterstützung zur Beantragung von Sozialleistungen (Sozialämter, Jugendämter, Arbeitsagentur, ARGE)
- Hilfe und persönliche Begleitung bei Behörden und Institutionen
- Hilfe in Mietangelegenheiten
- Familien-, Erziehungs- und Einzelberatung
- Hilfe bei der Ausbildungs- oder Arbeitsplatzsuche, Bewerbungsorganisation, Aus- und Weiterbildung
- Organisation der Hilfe bei Suchtproblematiken oder sonstigen medizinischen Angele-genheiten
- Hilfe zur Abwendung von Schuldnersituationen.
 

Für die Angehörigen von Straffälligen hält die Zentrale Beratungsstelle ein besonderes Betreuungsangebot vor.
Dazu gehören beispielsweise

- Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen und Folgen der Inhaftierung für die Angehörigen
- Hilfestellung zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte während der Inhaftierung
- Familienberatung.


Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit

Innerhalb dieses Tätigkeitsfeldes wirkt die Zentrale Beratungsstelle unterstützend für den Sozialen Dienst der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt, da dieser originär zuständig ist.

Die Vermittlung gemeinnütziger Arbeit erfolgt nach dem „Magdeburger Modell der Vermittlung gemeinnütziger Arbeit“ für die im Landesprojekt ZEBRA beschriebene Zielgruppe.
Auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung mit dem Sozialen Dienst übernimmt die Fachvermittlungsstelle der Zentralen Beratungsstelle die mit der Vermittlung in gemeinnützige Arbeit verbundenen Tätigkeiten.
 

Wie ist der Ablauf?

Vorbereitungsphase
- Kontaktaufnahme
- Erstgespräch
- Benennung der Probleme
- Planung der Hilfe

Durchführungsphase
- nach Terminabsprache

Nachbetreuung auf Wunsch
 

Projekt “Handeln statt zu warten -
gegen Gewalt und Rechtsextremismus”

Adresse: Tannenweg 17, 39638 Gardelegen
Tel. (03907) 80 18-24
Fax: (03907) 80 18-28

Ansprechpartnerin: Dorothea Schmidt

Das Projekt “Handeln statt zu warten - gegen Gewalt und Rechtsextremismus” wird aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt
finanziert.

“Gegen Gewalt und Rechtsextremismus” - was heißt das eigentlich?

Es handelt sich um ein spezielles Betreuungsangebot, um präventiv und aktiv in gesellschaftlicher Gesamtverantwortung
Aufklärung und Konfliktlösungsstrategien mit Betroffenen zu erarbeiten. Dabei erhalten sowohl Jugendliche als auch junge
Heranwachsende die Gelegenheit, neue Erfahrungen zu machen.

Durchgeführt werden im Rahmen des Projektes:
- Projektunterrichte an Schulen
- Erarbeiten von Handlungskompetenzen (Rollenspiele), Konfliktlösungsstrategien (Gruppendiskussionen) und
  Persönlichkeitsfindung (Freizeitgestaltung)
- Verdeutlichung von rechtlichen Folgen

Zielgruppe des Projektes:

- gewaltbereite Jugendliche und junge Erwachsene
- Aussteiger der rechtsextremen Szene
- Schulen, im Rahmen von Projektunterrichten
- Pädagogen und Pädagoginnen
- Eltern/gesetzliche Vertreter
- in der Ausbildung integrierte Jugendliche

Grundsätzlich ist dieses Angebot offen und beruht auf Freiwilligkeit der Teilnehmer.
 

Was sind die Ziele?

- Vermeidung der negativen Auswirkungen auf die Familie, den Beruf und das Lebensumfeld
- Erlernen von Handlungsfähigkeiten und Konfliktlösungsstrategien
- Beim Umgang mit Gewalt und Rechtsextremismus sollen vorhandene Ressourcen gefunden und sinnvoll genutzt werden.
- Ein Deeskalationstraining soll zur Verhinderung von Konflikten und sich aufschaukelnden Prozessen beitragen.
- Gesetzesgrundlagen werden aufgezeigt, mögliche Auswirkungen auf Lehre, Beruf usw. sollen im Gespräch verdeutlicht
  werden.

Wie ist der Ablauf?

Vorbereitungsphase
- Kontaktaufnahme, Erstgespräch
- Aufstellung eines individuellen Betreuungsangebots

Arbeitsphase
Handlungsorientiertes Lernen, wie
- praktisch-konstruktives Handeln
- zielorientiertes Handeln
- kommunikatives Handeln
- spielerisches Handeln
- dramaturgisches Handeln
- Deeskalationstraining

Nachbetreuung
- Teilnahme an Veranstaltungen des JFZ Gardelegen e. V.
- Beratung und Vermittlung bei Problemen und Konflikten

 

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